Dem eigenen Anspruch verpflichtet
Wirtschaftsprüfer sind als öffentlich bestellte Sachverständige in besonderem Maße der Qualitätssicherung verpflichtet.
Die VISUS betreibt entsprechend § 55b WPO ein Qualitätsmanagementsystem, das allen aktuellen gesetzlichen und berufsrechtlichen Anforderungen entspricht. Wir unterziehen dieses System turnusmäßig der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätskontrolle durch einen anderen Berufsträger (Peer Review).
Da unsere Mitarbeiter unseren wichtigsten Qualitätsfaktor bilden, investieren wir ständig in Fortbildungen und Vertiefungen unserer Spezialisierungen, um Ihnen jederzeit eine erstklassige Expertise bereitstellen zu können.
Weiterführende Informationen:
Satzung für Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis