Depotbankprüfung nach § 68 Abs. 7 KAGB
Wir führen regelmäßig Depotbankprüfungen nach Kapitalanlagegesetzbuch durch und verfügen über eine exzellente Expertise und das notwendige Erfahrungswissen
Spezial-Sondervermögen haben eine große Bedeutung für Anleger mit großen Einzelvermögen, die in Kapitalanlagegesellschaften investieren. Hier kommt der Depotbank zum Schutz der Anleger eine besondere Rolle zu, da diese die technische Abwicklung und die Verwahrung der Sondervermögen übernimmt und die Fondsgesellschaft kontrolliert.
Sprechen Sie uns an. Gern beantworten wir Ihnen weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch.
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Weitere Informationen
BaFin-Rundschreiben: Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle