Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG
Eine effiziente und damit auch kostengünstige Abschlussprüfung in Instituten erfordert erstklassige und aktive Expertise sowie eine breite Praxiserfahrung. Die VISUS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist auf Kreditinstitute und Finanzdienstleister spezialisiert. Gerne werden wir für Sie als WpHG-Prüfer tätig. Sprechen Sie uns an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein konkretes Angebot.
Wir führen regelmäßig Prüfungen des Wertpapierdienstleistungs- und Nebendienstleistungsgeschäfts nach § 89 Abs. 1 WpHG, die gemäß § 89 Abs. 1 Satz 2 WpHG auch die Prüfung des Depotgeschäftes beinhaltet, durch.
Sofern Sie nicht verpflichtet sind, eine Prüfung nach § 89 WpHG durchzuführen, führen wird die Depotprüfung nach § 29 Abs. 2 KWG als Bestandteil der Jahresabschlussprüfung durch.
Wir verfügen über eine exzellente Expertise im Wertpapierbereich und sind insbesondere aufgrund unserer speziellen Branchenerfahrungen im Privatbankbereich, auch fernab von Standardprodukten in der Lage, angemessene Prüfungsansätze umzusetzen.
Über besondere Prüfungskompetenzen verfügen wir außerdem im Bereich der IT-Compliance. Hier können wir auch komplexe Probleme im Bereich der Bekämpfung von Insiderinformationen durch die technische Validierung von Chinese Walls genauso abdecken wie Probleme der elektronischen Identifizierung von Kunden oder der elektronischen Langzeitaufbewahrung von Unterlagen nach § 83 Abs. 1 WpHG i.v.m. § 9 WpDVerO.
Sprechen Sie uns an. Gern beantworten wir Ihnen weitere Fragen im persönlichen Gespräch.
Branchenschwerpunkte
Öffentliche Kreditinstitute und Sparkassen
Privatbanken und Depotbankservices
Finanzdienstleister und Vermögensverwalter
Weitere Informationen
Bafin-RS 10/2012: Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Verordnung über Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für WDU
Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen