Geldwäscheprävention
Gesetzgeber und Aufsicht nehmen Kreditinstitute über die Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismussfinanzierung hinaus auch beim Thema dolose Handlungen stärker in die Pflicht.
Es ist nicht immer einfach, die sich rasant ändernden Anforderungen an die Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach dem Geldwäschegesetz und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen zu Lasten des Institutes nach §§ 24c und 25a, und 25g bis 25n KWG über die eigene Expertise innerhalb der kurzen Umsetzungfristen abzudecken. Wir verfügen neben einer exzellenten Bankenexpertise auch über das erforderliche IT-Know-How sowie über langjährige praktische Erfahrungen aus Abschluss- und Sonderprüfungen in diesem Bereich. Profitieren Sie von diesem Know-How!
In folgenden Bereichen können wir Sie unterstützen:
- Erstellung von Gefährdungsanalysen
- Parametrisierung von AML-Systemen
- Indizienvalidierung für AML-Monitoring
- Umsetzungskonzepte für Präventionssysteme nach § 25h KWG
- Organisationskonzepte für die Zentrale Stelle
- Durchführung interner Audits zur Reifegradermittlung
- Begleitung beim Outsourcing der Zentralen Stelle
- Unterstützung bei Prüfungen des Geldwäschebeauftragten
Selbstverständlich beraten wir in diesem Segment auch die weiteren Verpflichteten des Geldwäschegesetzes wie Immobilienmakler, Spielbanken, gewerbliche Güterhändler und Online-Glücksspielbetreiber.
Branchenschwerpunkte
Öffentliche Kreditinstitute und Sparkassen
Privatbanken und Depotbankservices
Finanzdienstleister und Vermögensverwalter
Weitere Informationen
BaFin Geschäftsbereich Geldwäschebekämpfung