Aufsichtsrechtliche Sonderprüfungen
Wir können in Sonderprüfungen insbesondere bankfachliche und IT-technische Expertise verbinden.
Regelmäßig führen wir Sonderprüfungen für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Sinne des § 44 Abs. 1 KWG durch oder werden im Rahmen von Prüfungsaufträgen nach § 31 Sparkassengesetz tätig.
Über besondere Erfahrungen verfügen wir in den Bereichen:
- Kreditprüfung
- Unterschlagungsprüfungen
- Geldwäscheprüfungen
- § 89 Abs. 1 WpHG-Prüfung
- IT-Systemprüfungen
Branchenschwerpunkte
Öffentiche Kreditinstitute und Sparkassen
Privatbanken und Depotbankservices
Finanzdienstleister und Vermögensverwalter
Aufsatz: Transnationale Verwertbarkeit forensischer Gutachten