Revisionsbereich: Geldwäscheprävention
Gesetzgeber und Aufsicht nehmen Kreditinstitute über die Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinaus auch beim Thema dolose Handlungen stärker in die Pflicht.
Es ist nicht immer einfach, die sich ständig weiter ausweitenden Prüfungsfelder und die sich rasant ändernden Anforderungen an die Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach dem Geldwäschegesetz und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen zu Lasten des Institutes nach §§ 24c und 25a, und 25g bis 25n KWG personell abzudecken. Regelmäßig unterstützen wir die Interne Revision in Instituten mit der Durchführung von Prüfungen. Wir verfügen neben einer exzellenten Bankenexpertise auch über das erforderliche IT-Know-How sowie über langjährige praktische Erfahrungen aus Abschluss- und Sonderprüfungen in diesem Bereich. Profitieren Sie von diesem Know-How!
In folgenden Bereichen können wir Sie unterstützen:
- Durführung der planmäßigen Revision
- Validierung von AML-Systemen
- Prüfung von Gefährdungsanalysen
- Untersuchung komplexer Verdachtsfälle
- Indizienvalidierung für AML-Monitoring
- Prüfung der Präventionssysteme nach § 25h KWG
- Prüfung des Outsourcing-Dienstleisters
- Coaching bei Sonderprüfungen nach § 44 KWG
Branchenschwerpunkte
Öffentliche Kreditinstitute und Sparkassen
Privatbanken und Depotbankservices
Finanzdienstleister und Vermögensverwalter
Weitere Informationen
BaFin Geschäftsbereich Geldwäschebekämpfung